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   BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 36.01   

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https://dejure.org/2002,3505
BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 36.01 (https://dejure.org/2002,3505)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 8 C 36.01 (https://dejure.org/2002,3505)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 8 C 36.01 (https://dejure.org/2002,3505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3
    Ausreisebedingte Veräußerung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Einflussnahme auf Erwerberauswahl; Stasi-Tätigkeit; IM; MfS.

  • Wolters Kluwer

    Ausreisebedingte Veräußerung - Redlichkeit - Unlautere Machenschaft - Einflussnahme auf Erwerberauswahl - Stasi-Tätigkeit - IM - MfS. - Verpflichtung zur Rückgabe von Grundstücken

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Unredlicher Erwerb; Ausreiseverkauf; Spitzeltätigkeit

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; VermG § 4 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3 § 4 Abs. 2 S. 1, Abs. 3
    Recht der offenen Vermögensfragen - Ausreisebedingte Veräußerung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Einflussnahme auf Erwerberauswahl; Stasi-Tätigkeit; IM; MfS

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 47
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 36.01
    Für die Annahme mangelnder Redlichkeit kommen dabei nur Umstände in Betracht, die in dem Sinne erwerbsbezogen sind, dass sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen und diesen als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen (Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - NZM 2002, 304).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Die für die Annahme der Unredlichkeit in Betracht kommenden Umstände müssen jeweils erwerbsbezogen in dem Sinne sein, dass sie den Erwerbsvorgang selbst betreffen und ihn "als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend" erscheinen lassen (stRspr: Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15; Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 36.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 20).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Deshalb genügt die bloße Kausalität eines manipulativen Handelns für einen späteren Erwerb nicht, wenn dieses nicht auch auf ihn selbst ausstrahlt und ihn sittlich anstößig erscheinen lässt (stRspr des BVerwG: Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15; Urteil vom 31. Juli 2002 - BVerwG 8 C 36.01 - VIZ 2002, 71 f. - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 4 Abs. 2 VermG vorgesehen).
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